Geprüfte Lohnabrechnung durch die ITSG.
SBS Lohn plus® wieder mit aktuellem GKV-Zertifikat bis 30. April 2021.
Wie schon selbstverständlich hat das System SBS Lohn plus® auch in diesem Jahr wieder die Qualitätskontrolle durch die ITSG GmbH mit Erfolg gemeistert, gültig bis zum 30. April 2021. Doch warum ist diese Prüfung aus Sicht der Softwarehersteller für Entgeltabrechnung so eminent wichtig?
Die Software wird von Fachleuten aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht komplett „durchleuchtet” und auf Herz und Nieren geprüft. Das gibt dem Anwender die Sicherheit, dass seine Software rechtssicher ist und das SV-Beitragsverfahren sowie die Abwicklung der SV-Meldeverfahren exakt richtig erfolgen.Anforderungen abgestimmt ist.
Generelle Informationen zum Software-Gütesiegel „GKV-Zertifikat“
Das Entgeltabrechnungsrecht unterliegt seit Jahren permanenten Änderungen. Den 1.01. eines Jahres als „einzigen“ Stichtag, ab dem rechtliche Änderungen in Kraft traten, die auch mindestens 1 Jahr galten, gibt es schon lange nicht mehr. Rechtsänderungen kann es mittlerweile zu jedem Monatsersten geben. Auch deren Dauer kann durchaus einmal unterhalb der 12-Monatsgrenze liegen.
Aus diesem Grund müssen die Software-Hersteller seit 2005 monatlich von der ITSG GmbH, der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung, ausgearbeitete Test-Fälle nahezu sämtlicher Lohn-Fachbereiche abrechnen. Die Abrechnungsergebnisse werden an zwei Terminen im Jahr mit Vertretern der ITSG GmbH (für die Krankenkassen), der Rentenversicherung und seit 2017 der Unfallversicherung kontrolliert: die Qualitätsprüfung (Haupttermin) und die Qualitätskontrolle (Zweittermin)!
Die Durchsicht der Abrechnungsergebnisse ist aber nur ein Teil der Prüf-/Kontrolltermine. Die Sozialversicherungs-„Vertreter“ prüfen auch die Entgeltabrechnungssoftware selbst bzgl. der Anwenderfreundlichkeit und –sicherheit der Umsetzung neuen Rechts. Hierzu gehören vor allem Plausibilitätsprüfungen (inkl. Kernprüfungen) und Korrektur-Automatismen in den Stammdaten, Abrechnungs- und Auswertungsläufen. Gemeldete Abrechnungsergebnisse dürfen z.B. nicht einfach händisch änderbar sein, sondern nur durch Korrektur und Aufrollen der gesamten Abrechnung.